Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Ja, gesetzlich Versicherte benötigen eine Verordnung vom Arzt. Die Kosten werden bis zum 18. Lebensjahr vollständig von der Krankenkasse übernommen.
Auch Privatversicherte benötigen eine ärztliche Verordnung für die logopädische Behandlung.
Die Kosten für die Therapie werden in der Regel von der privaten Krankenversicherung übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der GebüTh.
Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung, in welcher Höhe die Kosten erstattet werden.
Muss ich zuzahlen?
Erwachsene ab 18 Jahren müssen 10% der Behandlungskosten + 10€ je Verordnung selbst zahlen - es sei denn, Sie sind von der Zuzahlung befreit.
Was ist, wenn ich einen Termin absagen muss?
Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher ab. Bei kurzfristigen Absagen kann ein Ausfallhonorar berechnet werden.
Bieten Sie Hausbesuche an?
Ja, bei medizinischer Notwendigkeit und entsprechender Verordnung sind Hausbesuche möglich.
Wie erhalte ich einen Termin?
Am besten telefonisch, über WhatsApp oder per E-Mail. Ich melde mich schnellstmöglich zurück.
Wie lange dauert eine Therapieeinheit?
Je nach Verordnung dauert eine Sitzung 30, 45 oder 60 Minuten.
Wie oft findet die Therapie statt?
Üblicherweise ein- bis zweimal pro Woche.
Je nach ärztlicher Verordnung und therapeutischem Bedarf kann die Therapiefrequenz variieren.
Wie lange dauert die gesamte Therapie?
Da jede Therapie so individuell wie der Mensch dahinter ist, lässt sich diese Frage pauschal nicht beantworten.
Die Dauer ist also von Fall zu Fall verschiedlich und abhängig vom Störungsbild, vom Therapieverlauf und vom Ziel.
Einige Störungsbilder lassen sich in wenigen Wochen deutlich verbessern, andere brauchen mehr Geduld und Zeit. Besonders bei neurologischen Erkrankungen und komplexen Sprachstörungen kann eine längerfristige Begleitung sinnvoll sein.
Gibt es Wartezeiten?
Je nach Auslastung kann es zu Wartezeiten kommen, vor allem bei sehr gefragten Uhrzeiten. Patientinnen und Patienten mit akuten oder schwerwiegenden Störungsbildern, wie zum Beispiel nach einem Schlaganfall, werden bei der Terminvergabe bevorzugt behandelt. In solchen Fällen ist eine schnelle Versorgung besonders wichtig.
Ich bemühe mich, für jedes Anliegen zeitnah eine passende Lösung zu finden.
Wie lange ist eine Verordnung gültig?
Die Verordnung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Danach verliert sie ihre Gültigkeit. Wenn auf dem Rezept ein dringlicher Behandlungsbedarf vermerkt ist, muss die Therapie sogar innerhalb von 14 Kalendertagen starten.
Am besten also möglichst zeitnah einen Termin vereinbaren.
Wer stellt die logopädische Verordnung aus?
Eine logopädische Verordnung wird von Ärztinnen und Ärzten verordnet. Dazu zählen Hausärzt*innen, Kinderärzt*innen, Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Phoniater*innen, Pädaudiolog*innen, Kieferorthopäd*innen sowie Zahnärzt*innen. Auch sozialpädiatrische Zentren (z.B. SPZ, DBZ, MVZ) können eine Verordnung ausstellen.
Für wen ist Logopädie nicht gedacht?
Logopädie ist eine medizinische Maßnahme. Sie richtet sich an Menschen mit diagnostizierten Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- oder Hörverarbeitungsstörungen.
Nicht gemeint sind z.B. Kinder, die gerade erst angefangen haben, eine neue Sprache wie Deutsch zu lernen. In solchen Fällen liegt keine Sprachentwicklungsstörung vor, sondern ein ganz normaler Spracherwerb. Auch reine Lernförderung oder Aussprachetraining ohne Notwendigkeit fällt nicht in den Bereich der Logopädie.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Therapie sinnvoll oder notwendig ist, berate ich Sie gern.